Fragen und Antworten

Was ist Logopädie?

Der Beruf der Logopäden gehört zur Gruppe der nichtärztlichen Medizinal-Berufe. Die Logopädie hat die Aufgabe, durch eine eingehende Diagnostik, Befunderhebung, gezielte Behandlung und begleitende Beratung der Angehörigen die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen.

In das Aufgabengebiet der Logopädie fallen Untersuchung, Vorbeugung, Beratung, und Therapie von Störungen der Sprache und Kommunikation. Logopäden untersuchen und behandeln die damit im möglichen Zusammenhang stehenden Störungen des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktionen, des Hörvermögens und der Wahrnehmung und der geschriebenen Sprache, die bei allen Altersgruppen auftreten können.

Wie arbeiten Logopäden?

Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse wird nach dem Anamnesegespräch mit dem Patienten und ggf. den Angehörigen und einer dem Störungsbild entsprechenden Untersuchung ein individueller logopädischer Behandlungsplan erstellt. Um die Kommunikationsfähigkeit des Patienten optimal zu fördern, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinne/Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich, auch in Gruppensitzungen durchgeführt.

Verordnung und Therapiekosten?

Eine logopädische Behandlung muß in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall Logopädie für notwendig hält. Die ärztlichen Verordnungen (Rezepte) können von HNO-Ärzten, Kinderärzten, Hausärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen ausgestellt werden.

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr und von der Zuzahlung nicht ausgenommen sind müssen einen Eigenanteil selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt ab 01.01.2004 bis zur persönlichen Belastungsgrenze 10% der Kosten und zuzüglich 10,00 € je Verordnung (§ 61 SGB V). Über Ausnahmeregelungen informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Wie lange dauert eine Therapie?

Eine Therapieeinheit beträgt in aller Regel 45 bis 60 Minuten einschließlich Vor- und Nachbereitung. Je nach Störungsbild werden wöchentlich bis zu drei logopädische Therapien durchgeführt. Die Dauer der gesamten Therapie kann sich deshalb über wenige Sitzungen, aber auch über mehrere Jahre erstrecken.

Wo wird die Therapie durchgeführt?

Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den Hausbesuch verordnet hat.

Anspruch nach dem SGB IX?

Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.